Wer Paletten für die Chemische Industrie herstellen und rekonditionieren will, kann sich bei Plastics Europe registrieren lassen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Spezifikationen.
Für die Registrierung und Zuteilung einer Hersteller-/Rekonditionierernummer für Chemiepaletten (CP) erhebt der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe eine Gebühr in Höhe von 80 Euro. Bei der Herstellung und Rekonditionierung sind die aktuellen CP-Spezifikationen nach Ausgabe 6 "Paletten für die Chemische Industrie" vom April 2004 zu beachten. Eine deutsche sowie eine englische Fassung finden sich unter dem Suchbegriff "CP" bei Plastics Europe oder auf den Internetseiten des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) in der Rubrik "Transport/Verpackung", wo das Handbuch für Verpackungen zum Download bereit steht.
Die Zuteilung einer Registriernummer setzt voraus, dass die Spezifikationen eingehalten, neu hergestellte oder rekonditionierte CP mit der zugeteilten Nummer gekennzeichnet und gebrauchte CP entsprechend der CP-Spezifikationen zurückgeholt bzw. zurückgenommen werden. Ein registrierter CP-Hersteller/-Rekonditionierer muss CP in einem Umkreis von mindestens 50 km um seine Einrichtung kostenlos abholen und die dafür vorgesehenen Zeitvorgaben beachten. Bei mehr als 400 Paletten steht zur Abholung ein Zeitraum von maximal zwei Wochen zur Verfügung. Handelt es sich um 101 bis 400 Stück, so darf die Abholung in einer Frist von bis zu vier Wochen erfolgen; 20 bis 100 Paletten sind innerhalb von drei Monaten abzuholen.
Nach Angaben des VCI besteht keine Verpflichtung zur kostenlosen Rückholung, wenn mehr als zehn Prozent der Paletten unakzeptable Mängel aufweisen oder weniger als 20 Paletten angeboten werden. Sie sind jedoch kostenfrei anzunehmen, wenn sie angeliefert oder nach Zahlung der Transportkosten abgeholt werden. Die Rückholung darf verweigert werden, wenn bei der Herstellung der Chemiepaletten die Spezifikationen nicht eingehalten wurden oder diese mit chemischen Produkten verunreinigt sind.
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