Das Lithiumbatteriekennzeichen darf nun auch auf einem ausreichend kontrastierenden Hintergrund angebracht werden. Die verkehrsträgerspezifischen Vorschriften werden diese Regelung übernehmen.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat die englische Fassung der 19. überarbeiteten Ausgabe der UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter (UN-Modellvorschriften) korrigiert.
Das Corrigendum 1 von Oktober 2016 enthält eine Änderung in 5.2.1.9.2, die es erlaubt, das Lithiumbatteriekennzeichen (ab 2017 neu in den Vorschriften aller Verkehrsträger) nicht nur auf weißem, sondern auch auf einem ausreichend kontrastierenden Hintergrund anzubringen (diese Erleichterung wird so schnell wie möglich in die verkehrsträgerspezifischen Regelwerke übernommen werden, um das Kennzeichen z.B. direkt auf Kisten aus Pappe drucken zu können). Die übrigen Korrekturen betreffen 1.5.1.1, die Sondervorschriften 369 und 384 in Kap. 3.3, 3.5.5, die Verpackungsanweisung P200 in Kap. 4.1, 5.2.2.2.1.3 und den alphabetischen Index.
Das Corrigendum 2 ebenfalls von Oktober 2016 umfasst redaktionelle Berichtigungen in 2.9.2, Sonderschrift 172 in Kap. 3.3, 3.4.7, 3.4.8, 6.1.4.1.1 und 7.1.6.1.
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