Die Gefahrgut-Beförderungsvorschriften Kanadas sind in neuer Fassung in Kraft getreten.
(uh) Wie der Bundesanzeiger online berichtet, traten am 15. Juli 2014 die kanadischen Gefahrgutvorschriften "Transport of Dangerous Goods - TDG" in einer aktualisierten Fassung in Kraft. Die Übergangsfrist beträgt 6 Monate. Ziel sei eine möglichst weitgehende Harmonisierung mit den UN-Vorschriften, doch gibt es nach wie vor Abweichungen, z.B. bei der Klassifizierung.
Eine Übersicht der Änderungen bietet das ICC Compliance Center.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!