Die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) hat die amerikanischen Gefahrgutvorschriften für Bahntransporte überarbeitet.
Gemeinsam mit der Federal Railroad Administration (FRA) und der Transportation Security Administration (TSA) hat die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) mit der Final Rule 73 FR 72181 die derzeit geltenden Gefahrgutvorschriften für die Transportsicherheit auf der Eisenbahn überarbeitet.
Mit der Interim Final Rule 73 FR 20751 - IFR vom 16. April 2008 waren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bereits verpflichtet worden, jährlich Daten über bestimmte explosive, inhalationstoxische und radioaktive Stoffe zusammenzustellen. Anhand dieser sollen die Risiken für die Sicherung und Sicherheit auf allen benutzten Eisenbahnstrecken überprüft, alternative Routen ermittelt und Strecken festgelegt werden.
PHMSA verpflichtet Bahnunternehmen, Fragen der Zwischenlagerungen sowie Transportverzögerungen in ihren Sicherungsplänen zu behandeln. EVU müssen Eisenbahnwagen auf Anzeichen von Manipulationen oder verdächtige Gegenstände wie zum Beispiel Sprengvorrichtungen untersuchen.
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