Die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) hat den Entwurf einer Verordnungsänderung (Notice of Proposed Rulemaking – NPRM) veröffentlicht. Bis zum 10. November 2008 können dazu Kommentare abgegeben werden.
In Docket HM-232F geht es um eine Anpassung der vorhandenen Anforderungen an die Erstellung von Sicherungsplänen. Diese sollen gleichermaßen an das Kapitel 1.10 der UN-Empfehlungen sowie an die US-Vorschriften für die Ausstellung von Sicherheitsausweisen an Gefahrgut-Fahrer angeglichen werden. Gegenwärtig unterliegen auch z.B. Autobatterien, Farben und Aromaextrakte der Notwendigkeit zur Erstellung eines Security Plans. PHMSA hat richtig erkannt, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein Terrorist sich dieser Stoffe/Gegenstände zur Verübung eines Anschlags bedienen würde.
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