Die PHMSA macht den NFPA-Standard 498 für das Zwischenlagern von Klasse 1-Gefahrgut verbindlich.
(ak) Der "Standard for Safe Havens and Interchange Lots for Vehicles Transporting Explosives (2010 Edition)" 498 der National Fire Protection Association beinhaltet Regelungen über Bau und Unterhalt von Lagern für Gefahrgüter der Klassen 1.1, 1.2 und 1.3. Künftig werden diese durch Final Rule 76 FR 32867 basierend auf Docket Nr. HM-238 für unvorhergesehene Lageraufenthalte während eines Transports vorgeschrieben.
Die neue Final Rule war im Juli letzten Jahres mit der Notice of Proposed Rulemaking 75 FR 43906 - NPRM angekündigt worden. Mit der verbindlichen Umsetzung als Final Rule sorgt die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) in Abstimmung mit der National Motor Carrier Association (FMCSA) für mehr Sicherheit beim Zwischenlagern.
Die Final Rule tritt am 7. Juli 2011 in Kraft und darf seit dem 7. Juni angewendet werden.
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