Eine Änderung des 49 CFR soll die Kompatibilität der US-Gefahrgutregelungen mit den IAEO-Vorschriften erreichen. Außerdem ist die Integration von Ausnahmegenehmigungen für die Schiene geplant.
(ak) Die US-amerikanische Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) schlägt in Abstimmung mit der Nuclear Regulatory Commission (NRC) Änderungen in den US-Gefahrgutregelungen per Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) 76 FR 50332 vor. Sie basiert auf Docket Nr. HM-250.
Ihr Ziel ist es, die Vorschriften für Transporte der Klasse 7 an die jüngsten Änderungen der "Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, 2009 Edition, IAEA Safety Standards Series No. TS-R-1" (TS-R-1) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) anzupassen. Bedenken, Kritik und Änderungswünsche hierzu können noch bis zum 10. November 2011 an die PHMSA gerichtet werden.
Eine zweite NPRM betrifft die Aufnahme von Ausnahmegenehmigungen für die Schiene in die Gefahrgutvorschriften: 76 FR 51324 - NPRM basierend auf Docket HM-216B schlägt vor, Regelungen von weithin genutzten oder bereits seit langem angewendeten Special Permits, die allgemein anwendbar sind oder einen dokumentierten Sicherheitsvorteil bieten. Dadurch sollen zahlreiche gleichlautende Anfragen vermieden und der Aktenaufwand verringert werden. Die Abgabe von Rückmeldungen zu dieser NPRM ist bis einschließlich 17. Oktober 2011 möglich.
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