Eine neue Final Rule nimmt häufig genutzte Sondergenehmigungen direkt in die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften auf. Ziel ist unter anderem die Reduzierung von Verwaltungsaufwand.
(ak) Mit Final Rule 75 FR 27205 (Docket Nr. HM-233A) nimmt die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) Bestimmungen aus einigen langjährigen und viel genutzten special permits in die amerikanischen Gefahrgutvorschriften auf (49 CFR Parts 171–180). Solche Sondergenehmigungen erlauben es, beim Verpacken oder Transportieren von den Bestimmungen der bestehenden Gefahrgutvorschriften abzuweichen, sofern ein zumindest vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleistet ist.
Durch die neue Final Rule soll ein breiter Zugang zu der bestehenden flexiblen Handhabung der Vorschriften dort ermöglicht werden, wo ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet ist. So will die PHMSA auch den durch häufige Anfragen nach ein- und denselben Sondergenehmigungen verursachten Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2010 in Kraft.
In einer Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) schlug die PHMSA desweiteren vor, Änderungen an den Vorschriften für zusammengesetzte Verpackungen im Lufttransport vorzunehmen. Laut 75 FR 27273 (Docket Nr. HM-231 A) sollen die Innenverpackungen für Flüssigkeiten gezielt daraufhin untersucht werden, ob sie dem verminderten Luftdruck und anderen beim Lufttransport einwirkenden Kräften standhalten. Einwendungen gegen die geplante Änderung müssen bis zum 13. Juli 2010 geltend gemacht werden.
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