Das BMVBS informierte am "Gefahrgut-Tag" anlässlich der IAA Nutzfahrzeuge über kommende Vorschriften.
(uh) Im Rahmen der Internationalen Nutzfahrzeug-Ausstellung IAA in Hannover veranstaltete das BMVBS am 24. September traditionell seinen Gefahrgut-Tag, um über die weitere Vorschriftenentwicklung sowie aktuelle Projekte zu informieren.
Einen Überblick der Änderungen im ADR/RID/ADN 2013 gab Referatsleiter Helmut Rein, der an die Gefahrgutbranche appellierte, der künftig bußgeldbewehrten Verpflichtung zur Abgabe eines Unfallberichts spätestens einen Monat nach dem Vorfall nachzukommen. Dabei gehe es nicht darum, in irgendeiner Form nach Schuld und Verantwortlichkeit zu suchen, sondern einzig zu prüfen, ob die bestehenden Vorschriften ausreichen oder das Gefahrgutrecht zwecks Vermeidung ähnlicher Fälle fortzuentwickeln ist.
Gefahrgutpreis-Träger Uwe Kraft vom Hafenamt Bremen berichtete über den Fortgang der internationalen Beratungen zur Überarbeitung der CTU-Packrichtlinien. Diese sollen gemeinsam von UNECE, ILO und IMO umfassend aktualisiert, präzisiert und neu in Form eines "Code of Practice" veröffentlicht werden. Im Unterschied zu "Guidelines" enthält ein Code of Practice (COP) konkrete technische Regelungen, die als Grundlage verbindlicher nationaler Vorschriften dienen können. Dementsprechend wird das neue Werk, das im Frühjahr 2014 vorliegen soll, belastbare Daten zur
enthalten.
Während der Arbeiten zum COP wurde bereits deutlich, dass für einige Bereiche kein geeignetes Datenmaterial oder nicht nachvollziehbare Lastannahmen existieren, so z.B. der nur in Deutschland überhaupt bekannte "Wankfaktor", die Längsbeschleunigung von 1 g bei der Bahn und die unterschiedlichen Beschleunigung durch Wellenhöhen in vielen Seegebieten.
Der COP und das künftige Packzertifikat werden mit Sicherheit große Bedeutung für die intermodale Beförderung von Ladeeinheiten (Cargo Transport Units – CTU), und damit nicht nur für "Container" haben.
Ein weiteres, aktuelles Thema war der Transport von Lithiumbatterien als solche und „enthalten in Ausrüstungen“, zusammengefasst von Gudula Schwan vom BMVBS. Im Lichte einer Reihe von Vor- und Unfällen mit diesen Produkten wird es empfehlende Anforderungen an ein Qualitätssicherungsprogramm geben, neue Prüfanforderungen, präzisierte Abgrenzungen zwischen den UN 3171 und UN 3091/3481, neue und geänderte Sondervorschriften, Änderungen der Verpackungsvorschrift P 903 und Vorschriften für die Beförderung beschädigter Lithiumbatterien.
Mehrere Änderungen sind bereits vorab durch multilaterale Vereinbarungen anwendbar gemacht worden (M233, M239, M251, M252, RID 8/2011, RID 3/2012, RID 4/2012).
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