Nach Ablauf der Einspruchsfrist Ende Dezember vergangenen Jahres hat die UNECE nun weitere Korrekturen des ADR 2015 in Kraft gesetzt.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat das ADR 2015 erneut korrigiert. Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) hatte diese Korrekturen bei ihrer 98. Tagung im Mai vergangenen Jahres beschlossen. Da keine der ADR-Vertragsparteien bis zum Ende der Einspruchsfristen am 26. Juli 2015 bzw. am 26. Dezember 2015 Einwände erhoben hat, sind die Änderungen zu diesen Zeitpunkten jeweils in Kraft getreten.
Eine Bekanntmachung dieser Korrekturen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im BGBl. Teil II steht noch aus.
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