ADR/RID/ADN 2025 in Richtlinie 2008/68/EG verankert

Die neuen internationalen Gefahrgutvorschriften für den Landverkehr wurden in das EU-Recht übernommen.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst – mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 vom 15. November 2024 (ABl. L, 2025/149, 24.1.2025).

Damit übernimmt die Europäische Kommission die Regelungen des ADR 2025, RID 2025 und ADN 2025 in das EU-Recht. Mit der Änderung der Richtlinie 2008/68/EG sollen nun die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um dieser Richtlinie spätestens bis 30. Juni 2025 nachzukommen. Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149 tritt am 13. Februar 2025 in Kraft.

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