Wann darf man welchen Tunnel, zu welcher Uhrzeit mit welcher Ladung passieren? Wer Gefahrgut transportiert, muss sie kennen – die Tunnelregelungen. Verstöße gegen die Bestimmungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Am Ende dieses Artikels finden Sie in unserem kostenlosen Download eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zu Tunnelkategorien, nationale und internationale Sonderregelungen, Informationen zur Freistellung sowie Tipps zum Verhalten bei Notfällen.
(ga). Unfälle in Tunneln können, mit Explosion, Freiwerden giftiger Gase oder flüchtiger giftiger flüssiger Stoffe und Bränden katastrophale Folgen haben, bei denen eine Vielzahl von Menschen verletzt und getötet werden, wie es beim schweren Unfall im Tauerntunnel mit 12 Toten und 42 Verletzten der Fall war.
Aus diesem Grund müssen Tunnel seit dem 1. Januar 2010 kategorisiert und entsprechend beschildert sein. Der Tunnelbeschränkungscode, den man für jedes Gefahrgut in der Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR findet, gibt an, welche Gefahrgüter einen Tunnel überhaupt passieren dürfen. Dieser Code muss in der Regel im Beförderungspapier aufgeführt werden.
Durch die Länder werden Tunnel, bezugnehmend auf die örtlichen Gegebenheiten, den Verkehrsfluss und die mögliche Ausweichstrecke, in fünf verschiedene Tunnelkategorien eingeteilt und dementsprechend gekennzeichnet. Diese Tunnelkategorien A bis E beziehen sich auf die oben genannten Hauptgefahren, die ein Unfall mit Gefahrgut in einem Tunnel nach sich ziehen kann.
Greifen Durchfahrverbote müssen Umleitungsstrecken gut ausgewiesen und beschildert sein. Das Wissen über die genaue Klassifizierung der Tunnel stellt sich für viele Fahrer als schwieriges Unterfangen heraus, da sich die Tunnelkategorien abhängig vom Gefahrgut, von der Menge der Ladung und von der Uhrzeit ändern können oder es Sonderregelungen wie Rundumleuchte, Begleitfahrzeug oder örtliche Extraregelungen geben kann.
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