Die Gefahrgutregel spezifiziert den erweiterten Nachweis der chemischen Verträglichkeit für Gefahrgutverpackungen aus Polyethylen.
(mih) Die Gefahrgutregel 004 der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-GGR 004) spezifiziert den erweiterten Nachweis der chemischen Verträglichkeit für Gefahrgutverpackungen einschließlich Großpackmittel (IBC) aus Polyethylen. Die BAM hat nun den Anhang 2 „Verfahrensanweisung zur Aufnahme neuer Stoffe/Stoffgemische in die BAM-Assimilierungsliste“ und den Anhang 4 „Schädigungsmechanismen und Labormethoden“ auf neuesten Stand gebracht.
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