Die jüngsten Änderungen betreffen die VPA 9 „Rückverfolgbarkeit von Verpackungen“.
(mli) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seine Verpackungsprüf- und Ausführungsrichtlinien (VPA) aktualisiert. Sie enthalten ergänzende Anforderungen zu den im „VCI-Handbuch für Verpackungen“ beschriebenen Standardverpackungen und den charakterisierenden Qualitätsmerkmallisten. Beschrieben werden grundsätzliche technische Details, Prüfbedingungen, Zertifikatsinhalte und Ähnliches, die einerseits auf mehrere Packmittelarten zutreffen und die andererseits zu umfangreich sind, um sie textlich in die einzelnen Packmittelspezifikationen aufzunehmen.
Die VPA bestehen aus 19 Teilen, wobei zuletzt die VPA 9 „Rückverfolgbarkeit von Verpackungen“ erneuert wurde (Stand 24. September 2024). Die kenntlich gemachten Änderungen betreffen den Datenbestandteil „UN-Codierung von Gefahrgutverpackungen“ im GS1-QR-Code.
Die Anwendung der VPA 9 ermögliche es, leere und befüllte Verpackungen mit Hilfe eines GS1-QR-Codes schnell zu identifizieren. Aus dem Code könnten Verpackungshersteller- und anwendungsspezifische Informationen ausgelesen werden. Außerdem sei es mit dem Code möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit bei Pharma-, Lebensmittel- und Futtermittelverpackungen umzusetzen sowie die Anwendungen der International Automotive Task Force (IATF) zu erfüllen. Auch die maximal erlaubte Verwendungsdauer bei starren Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff einzuhalten, könne mithilfe des Codes erleichtert werden.
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