Das LBA informiert

Mit aktualisierten bzw. neuen Informationsschreiben erläutert das Luftfahrt-Bundesamt Regelungen für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr.

(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet Gefahrgut, hat verschiedene Informationsschreiben zum Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr aktualisiert bzw. neu veröffentlicht:

  • Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II im Luftfrachtbrief
  • Passagierinformation 3: Gefahrgut-Information für Passagiere und Besatzungsmitglieder inklusive Sonderbestimmungen der International Civil Aviation Organization (ICAO)
  • Passagierinformation 4: Tabelle zu den Bestimmungen bezüglich der gefährlichen Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden
  • Verbot der Mitnahme batteriebetriebener Fahrzeuge (wie Einräder, Boards oder Segways) durch Passagiere.
Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de