Klasse 6.2 per Flugzeug

Die IATA bietet mit Auszügen aus der 66. Ausgabe der IATA-DGR für 2025 Unterstützung beim Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe.

(mih) Wer ansteckungsgefährliche Stoffe – diese Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Parasiten und Pilze) und andere Erreger können bei Menschen oder Tieren Krankheiten verursachen – per Luftfracht versenden möchte, findet Unterstützung auf der Website (→ „Infectious Substances“) der International Air Transport Association (IATA). Der Verband der Luftverkehrsgesellschaften stellt zwei Auszüge aus den neuen IATA-DGR (66. Ausgabe für 2025) in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, teils Russisch und Spanisch zur Verfügung:

  • „Unterabschn. 3.6.2; Unterklasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe“, in welchem die Klassifizierungsvorschriften zu finden sind;
  • die „Verpackungsanweisung P650“ für den Versand von UN 3373 mit Passagier- und Frachtflugzeugen oder nur mit Frachtflugzeugen (CAO).

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