Das Luftfahrt-Bundesamt hat neue Termine zum Ablegen des Qualifikationsnachweises für Ausbildende veröffentlicht.
(mih) Ausbildende, die Schulungen für Personal von Versendern (A), Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist (C), und Personal von Betreibern und Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (Annahmekontrolle) (F), abhalten möchten, müssen vor erstmaliger Durchführung einer Schulung einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form bestehen (vgl. Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-2-713, Punkt 3, Qualifikation von Ausbildenden.
Im kommenden Jahr hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) fünf Termine geplant:
Die Prüfung findet in den Räumen des LBA in Raunheim statt.
Der Qualifikationsnachweis ist fünf Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert werden. Ein Antrag auf Wiederholungsprüfung muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises in schriftlicher Form beim LBA eingegangen sein.
Für die „Anmeldung zum Qualifikationsnachweis“ hat das LBA ein Formular zur Verfügung gestellt, welches anschließend ausgefüllt per Post oder per E-Mail an das LBA gesendet werden soll.
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