Das LBA hat den Musterantrag zur Prüfung von Gefahrgutschulungsprogrammen gemäß CBTA überarbeitet.
(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat einen aktualisierten Musterantrag zur Prüfung von Gefahrgutschulungsprogrammen zur Verfügung gestellt. Neben Firmen- und persönlichen Daten ist anzugeben, welche Tätigkeitsmodule gemäß Competency-based Training and Assessment (CBTA) und mit welcher Schulungsform (Präsenzschulung, Onlineschulung, oder Web-based Training (WBT)/Computer-based Training (CBT)) geschult werden sollen/soll. Sind bei einzelnen Tätigkeitsmodulen Einschränkungen vorgesehen, sind diese zu beschreiben. Für Onlineschulungen sowie WBT-/CBT-Angebote sind zudem Verfahrensanweisungen vorzulegen. Der Antrag und die Schulungsunterlagen können per E-Mail oder per Post (CD-ROM oder USB-Stick) eingereicht werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!