ECHA aktualisiert Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung

Die Version 4.1 des Leitfadens zur CLP-Verordnung stellt einige Kennzeichnungsanforderungen klar

(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-Verordnung „Guidance on labelling and packaging in accordance with Regulation (EC) No 1272/2008“ aktualisiert. In der nun vorliegenden Version 4.1 von Mai 2020 werden einige Kennzeichnungsanforderungen klargestellt. Dies betrifft im Einzelnen:

  • Klärung der Kennzeichnungsanforderungen in Bezug auf den UFI-Code in Standardsituationen (in Abschnitt 4.8.1.1);
  • Klarstellung der Kennzeichnungsanforderungen in Bezug auf den UFI-Code in besonderen Fällen von Faltetiketten, Anhängeetiketten oder Umverpackungen (in Abschnitt 5.3.1);
  • Geringfügige Änderungen und Klarstellungen bei den Kennzeichnungsbeispielen für Mischungen (Abschnitt 6).


Mit den Leitlinien will die ECHA Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Stoffen und Gemischen in der Anwendung der CLP-Verordnung unterstützen.

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