Die Version 4.1 des Leitfadens zur CLP-Verordnung stellt einige Kennzeichnungsanforderungen klar
(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-Verordnung „Guidance on labelling and packaging in accordance with Regulation (EC) No 1272/2008“ aktualisiert. In der nun vorliegenden Version 4.1 von Mai 2020 werden einige Kennzeichnungsanforderungen klargestellt. Dies betrifft im Einzelnen:
Mit den Leitlinien will die ECHA Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Stoffen und Gemischen in der Anwendung der CLP-Verordnung unterstützen.
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