REACH-Prüfmethoden: Stellungnahmen erwünscht

Die Europäische Kommission will die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß REACH aktualisieren. Der Entwurf kann nun kommentiert werden.

(mih) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) will die EU die Kontrolle von Chemikalien, die für Menschen, Tiere oder die Umwelt potenziell gefährlich sein können, sicherstellen. Einer der begleitenden Rechtsakte ist die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß REACH. Sie enthält eine Liste der zugelassenen Prüfmethoden für Chemikalien.

Mit einer Initiative will die Europäische Kommission diese Liste um eine Reihe neuer bzw. aktualisierter Methoden ergänzen, welche das Potenzial haben, die Zahl der Tierversuche mit Chemikalien zu reduzieren oder diese erträglicher zu gestalten.

Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie der Entwurf des Anhangs stehen nun in Englisch bereit und können bis 1. Mai 2025 kommentiert werden. Die Rückmeldungen sollen bei der Fertigstellung dieser Initiative berücksichtigt werden.

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