TRGS 900 und 910 aktualisiert

Die Änderungen betreffen Arbeitsplatzgrenzwerte sowie das Risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit Datum vom 13. Februar 2025 geändert und ergänzt (GMBl 2025 S. 155 bzw. 156):

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“: Die Änderungen und Ergänzungen betreffen die Stoffe „Cerdioxid“, „Kupfer und seine Verbindungen“, „Methyldiethanolamin“, „Tetraethylblei“ sowie „Tetramethylblei“ in der Liste der Stoff-Einträge in Abschn. 3 sowie in Abschn. 4.

TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“: Die Änderung betrifft den Eintrag zu „Arsenverbindungen als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft“ in Anlage 1 Abschn. 2 Tabelle 2.

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