Leitfäden sollen Registranten helfen, die ab 1. Januar 2020 geltenden Anforderungen zu erfüllen
(ur) Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) stellt Unternehmen, die Registrierungsdossiers für Nanoformen erstellen, zwei aktualisierte Leitfäden zum Download zur Verfügung:
Die Dokumente sollen den Registranten helfen, die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Bis zum 1. Januar 2020 müssen Unternehmen im Rahmen der REACH-Verordnung zusätzliche Informationen über Nanomaterialien auf dem EU/EWR-Markt bereitstellen. Die neuen Informationsanforderungen betreffen Unternehmen, die Nanoformen von Stoffen herstellen oder importieren, die unter REACH registrierungspflichtig sind.
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