Bis zur Veröffentlichung der Neufassung der TRGS 910 gelten die Vorgaben der aktuellen TRGS 910 zur Akzeptanzkonzentration weiter.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte bei seiner 62. Sitzung am 7. und 8. Mai 2018 u.a. beschlossen, die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ zu überarbeiten. Ziel ist es insbesondere, die Umsetzung des Minimierungsgebotes sowie des Stellenwertes und der Bedeutung der Toleranzkonzentrationen und angestrebten Akzeptanzkonzentrationen darzustellen. Die TRGS 910 soll stärker praxisorientiert und an den Pflichten des Arbeitgebers ausgerichtet werden. Die Arbeiten sollen 2019 abgeschlossen sein.
Der AGS hat nun Informationen zur Absenkung der Akzeptanzkonzentration gemäß TRGS 910 im Jahr 2018 bekannt gemacht. Danach gelten die Vorgaben der aktuellen TRGS 910 mit einer Akzeptanzkonzentration bei einem Risikoniveau von 4:10.000 bis zur Veröffentlichung der Neufassung weiter.
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