Anhang VI CLP-Verordnung berichtigt

Tabelle 3.1 und 3.2 geändert und/oder ergänzt.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 758/2013 vom 7. August 2013 erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) L 216 vom 10. August 2013, S. 1 bekannt gemacht. Damit wird Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) berichtigt.

Die genannten geänderten und/oder ergänzten Stoffdaten betreffen Tabelle 3.1 „Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe“ und Tabelle 3.2 „Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe aus Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG“ in Anhang VI Teil 3 CLP-Verordnung. Die Verordnung (EU) Nr. 758/2013 tritt morgen in Kraft.

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