Anhang VI der CLP-Verordnung als sortierbare Liste

In der Zusammenstellung der Stoffe mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung sind alle ATPs berücksichtigt.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine sortierbare Liste aller Stoffe mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) erstellt. Darin sind alle Updates durch Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (adaptation to technical and scientific progress – ATP) berücksichtigt, die in Tabelle 3.1 Anh. VI CLP-Verordnung zur Verfügung stehen.

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe wird durch eine jährlich von der Europäischen Kommission herausgegebene ATP aktualisiert. Die Europäische Kommission entscheidet über Änderungen, nachdem der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) seine Stellungnahmen verabschiedet hat.

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