Anhang XIV der REACH-Verordnung erweitert

Zu dem Anhang werden Einträge für acht Stoffe hinzugefügt.

(mih) Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) Nr. 348/2013 vom 17. April 2013 den Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erweitert (ABl. L 108 S. 1). Die Verordnung ist am 21. April dieses Jahres in Kraft getreten.

Dem Anhang XIV der REACH-Verordnung werden acht Einträge der folgenden Stoffe hinzugefügt; er umfasst nun 22 Einträge:

  • Trichlorethylen
  • Chromtrioxid
  • Säuren, die sich aus Chromtrioxid bilden, und deren Oligomere
  • Natriumdichromat
  • Kaliumdichromat
  • Ammoniumdichromat
  • Kaliumchromat
  • Natriumchromat

 

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