Anhang XIV REACH geändert

Elf Stoffe werden neu in den Anhang XIV der REACH-Verordnung eingefügt

(ur) Mit Datum vom 6. Februar 2020 hat die Kommission mit der Verordnung (EU) 2020/171 den Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - REACH) geändert (ABl. 2020 L 35/1).

Elf Stoffe werden insgesamt neu in den Anhang aufgenommen, wobei sechs Stoffe die Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) gemäß den Kriterien in Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllen. Drei weitere Stoffe sind gemäß den Kriterien sehr persistent und bioakkumulierbar (vPvB), zwei Stoffe haben vPvB- und / oder PBT-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch).
Insgesamt stehen nun damit 54 Stoffe auf der Liste.

Die Verordnung tritt am 27. Februar 2020 in Kraft.

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