Die Neufassung der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 220 „Sicherheitsdatenblatt“ ist veröffentlicht worden.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Neufassung der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 220 „Sicherheitsdatenblatt“ (SDB) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 33/2013 auf Seite 638 bekannt gemacht. Die Neufassung der BekGS 220 steht auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung.
Grundlage für diese Bekanntmachung und für die Erstellung und Übermittlung von SDB sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (Stand: Dezember 2011, inzwischen liegt ein nochmals aktualisierter Entwurf der englischen Fassung mit Stand Juli 2013 vor). Die BekGS 220 ergänzt diese Leitlinien um nationale Anforderungen, denen bei der Erstellung von SDB Rechnung getragen werden soll, sofern sich diese auf Stoffe oder Gemische beziehen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Sie gilt für SDB, die vor dem 1. Juni 2015 erstellt bzw. überarbeitet werden oder wurden.
Für die in Abschnitt 15 des SDB vorgesehenen Angaben über Umweltschutzvorschriften gibt es zudem präzisierende Ausführungen zur neuen BekGS 220. Sie wurden vom Arbeitskreis "Gefahrstoffinformation" des Unterausschusses I des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) zusammengestellt.
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