Beschränkung von PFAS: aktueller Stand

Die ECHA und ihre wissenschaftlichen Fachausschüsse haben über die bislang erarbeiteten Inhalte des PFAS-Beschränkungsdossier informiert.

(os) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und ihre wissenschaftlichen Fachausschüsse haben über die bislang erarbeiteten Inhalte des PFAS-Beschränkungsdossier informiert, nachdem Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden Norwegen und Schweden Anfang 2023 ein REACH-Dossier für die Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der ECHA eingereicht hatten.

Grundlage dafür ist u.a. der Umstand, dass PFAS und ihre Abbauprodukte sehr lange in der Umwelt verbleiben können. Daher sollen PFAS ersetzt werden, wo dies bereits heute möglich ist oder aber in absehbarer Zukunft möglich sein wird. Auch eine weitere Verwendung von PFAS unter bestimmten Umständen wird erörtert.

In dem Dossier wird eine Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen vorgenommen, auch die Verfügbarkeit von Alternativen sowie die Umsetzbarkeit und Überwachbarkeit der Beschränkungsoptionen werden berücksichtigt. Diese Elemente werden bei der Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) bzw. für sozioökonomische Analyse (SEAC) als Schlüsselaspekte behandelt.

Die Ausschüsse haben beschlossen, bei ihrer Bewertung einen sektorbasierten Ansatz zu verfolgen. Aktuell haben der RAC und der SEAC vorläufige Bewertungsergebnisse zu fünf Sektoren vorgelegt: Verbrauchergemische und verschiedene Verbrauchererzeugnisse, Kosmetika, Skiwachs, Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten sowie Erdöl und Bergbau.
Im Zuge der Konsultation zum Beschränkungsdossier in 2023 gingen mehr als 5.600 Kommentare von Stakeholdern ein. Sie enthielten u.a. Informationen über die Risiken von PFAS sowie über die Verfügbarkeit von Alternativen. Genutzt werden die Beiträge, um die Informationen über PFAS schrittweise zu aktualisieren sowie dazu, Verwendungszwecke zu identifizieren, die im ursprünglichen Beschränkungsdossier nicht aufgeführt waren.

Die Arbeit der Ausschüsse wird zu einer Stellungnahme des RAC und einem Entwurf der Stellungnahme des SEAC führen. Anschließend wird es eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des SEAC geben. In Zusammenarbeit mit den Dossiereinreichern wird die ECHA der Europäischen Kommission schnellstmöglich eine transparente Stellungnahme des RAC und des SEAC vorlegen.

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