Anwender, die Hinweise zur TRGS 201, 517 oder 555 bzw. zur BekGS 220 haben, werden gebeten, diese an den AGS zu senden.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) entwickelt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) weiter, überprüft sie regelmäßig und überarbeitet sie bei Bedarf. Das Ziel dabei ist es, die Qualität zu sichern. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.
Der AGS bietet nun die Möglichkeit, zu Aktualisierungen von bestimmten TRGS Stellung zu nehmen. Wer als Anwender Hinweise zu den folgenden TRGS hat, kann diese bis 31. Oktober 2015 an den AGS senden (u. a. per E-Mail):
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