Beteiligung der Praxis erwünscht

Anwender, die Hinweise zur TRGS 201, 517 oder 555 bzw. zur BekGS 220 haben, werden gebeten, diese an den AGS zu senden.

(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) entwickelt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) weiter, überprüft sie regelmäßig und überarbeitet sie bei Bedarf. Das Ziel dabei ist es, die Qualität zu sichern. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.

Der AGS bietet nun die Möglichkeit, zu Aktua­lisierungen von bestimmten TRGS Stellung zu nehmen. Wer als Anwender Hinweise zu den folgenden TRGS hat, kann diese bis 31. Oktober 2015 an den AGS senden (u. a. per E-Mail):

  • TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • BekGS 220 Sicherheitsdatenblatt (der AGS hat auf seiner 56. Sitzung Mitte Mai beschlossen, diese Bekanntmachung zu Gefahrstoffen aufzuheben)
  • TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
  • TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten.

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