Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen „Sicherheitsdatenblatt“ gilt nicht mehr.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte sie im Mai beschlossen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sie nun im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2015 S. 542 bekannt gemacht: die Aufhebung der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 220 „Sicherheitsdatenblatt“ (Ausgabe Juni 2013, GMBl 2013 S. 639).
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