Das Chemikaliengesetz, die Chemikalien-Sanktionsverordnung und das Umweltschadensgesetz wurden aktualisiert.
(mih) Der Bundestag hat das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012“ vom 23. Juli 2013 beschlossen. Es wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 2565 bekannt gemacht und tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft.
Mit dem Gesetz werden unter anderem das Chemikaliengesetz (ChemG), die Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) und das Umweltschadensgesetz (USchadG) aktualisiert. Es dient der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012 über „die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“ (ABl. L 167 vom 27. Juni 2012, S. 1).
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