Das Chemikaliengesetz liegt in einer neuen konsolidierten Fassung vor.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Neufassung des Chemikaliengesetzes (ChemG) vom 28. August 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 3498 bekannt gemacht. Diese Fassung des ChemG gilt seit 1. September dieses Jahres.
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