Im Fokus stehen eine Neufassung der ChemVerbotsV und eine Aktualisierung der ChemSanktionsV.
(mih) Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) streben Änderungen im Chemikalienrecht an. Im Fokus stehen
Es ist vorgesehen, die ChemVerbotsV mit einer „Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien“ (Download: Entwurf und Begründung) zu novellieren. Das BMUB hat die schriftliche Anhörung der beteiligten Kreise und der Länder gestartet.
Angesichts des erheblichen Überarbeitungsbedarfs der ChemVerbotsV ist eine Neufassung geplant. Die Novellierung berücksichtigt insbesondere folgende Entwicklungen und Sachverhalte:
Dagegen ist die schriftliche Anhörung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ChemSanktionsV beendet. Die ChemSanktionsV enthält Straf- und Bußgeldtatbestände, um Verstöße gegen in Deutschland unmittelbar geltende chemikalienrechtliche EG- und EU-Verordnungen zu ahnden.
Der Aktualisierungsbedarf besteht insbesondere in Bezug auf:
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