Die Bundesregierung nimmt damit Anpassungen in Bezug auf verschiedene europäische Verordnungen vor.
(mih) Die Bundesregierung hat die Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) vom 18. April 2016 bekannt gemacht (BGBl. 2016 I S. 951). Mit der Verordnung, die morgen in Kraft tritt, wird die ChemSanktionsV vom 24. April 2013 (BGBl. 2013 I S. 944), geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. 2013 I S. 2565), aktualisiert.
Die Aktualisierungen waren notwendig geworden insbesondere in Bezug auf:
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