Das BMUB hat eine konsolidierte Fassung der seit 23. April 2016 geltenden Chemikalien-Sanktionsverordnung bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Neufassung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) vom 10. Mai 2016 bekannt gemacht (BGBl. 2016 I S. 1175). In dieser seit 23. April 2016 geltenden Fassung sind u.a. die Aktualisierungen – insbesondere aufgrund der Ersten Verordnung zur Änderung der ChemSanktionsV vom 18. April 2016 (BGBl. 2016 I S. 951) – enthalten, die notwendig geworden waren vor allem in Bezug auf:
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