Mit einer Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der neu gefassten ChemVerbotsV ist im Januar kommenden Jahres zu rechnen.
(mih) Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 der „Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien“ zugestimmt. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mitteilt, wurden drei kleine Änderungen an der Fassung des Kabinettbeschlusses beschlossen.
Somit seien alle wesentlichen Schritte erfolgt, um die nationale „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) neu zu fassen. Abschließend muss sich das Kabinett mit diesen Änderungen befassen; dies ist am 11. Januar 2017 vorgesehen. Im Ergebnis ist noch im Januar 2017 mit der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten zu rechnen.
Angesichts des erheblichen Überarbeitungsbedarfs wurde die Form der Ablöseverordnung gewählt. Die Novellierung berücksichtigt insbesondere folgende Entwicklungen und Sachverhalte:
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