Mit einer Ablöseverordnung sollen die nationalen Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien neu geregelt werden.
(mih) Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett am 28. September 2016 die Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien beschlossen. Damit soll ein weiterer Schritt erfolgen, um die nationale Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) neu zu fassen. Angesichts des erheblichen Überarbeitungsbedarfs wurde die Form der Ablöseverordnung gewählt. Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet.
Die Novellierung berücksichtigt insbesondere folgende Entwicklungen und Sachverhalte:
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