Das BMU hat analytische Verfahren für Probenahmen und Untersuchungen für die in Anlage 1 ChemVerbotsV genannten Stoffe und Stoffgruppen bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat analytische Verfahren für Probenahmen und Untersuchungen für die in Anlage 1 (zu § 3) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) genannten Stoffe und Stoffgruppen mit Datum vom 5. November 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 26.11.2018 B2). Die Liste mit analytischen Verfahren, die wissenschaftlich anerkannten Prüfverfahren entsprechen, ist von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit erarbeitet worden. Die betroffenen Stoffe und Stoffgruppen sind Formaldehyd, Dioxine und Furane, Pentachlorphenol sowie bioresistente Fasern.
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