CLP geändert

In der Tabelle mit der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe kommen 27 Einträge neu hinzu, 16 werden geändert und sieben gestrichen.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) geändert, und zwar hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe. Dies geschieht mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 vom 19. Juni 2024 (ABl. L, 2024/2564, 30.9.2024), die am 20. Oktober 2024 in Kraft tritt. Es ist die 22. Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (22. ATP – adaptation to technical and scientific progress).

In Anh. VI Teil 3 Tabelle 3 CLP werden 27 Einträge zusätzlich eingefügt, 16 geändert und sieben gestrichen. Die geänderten Vorgaben gelten ab 1. Mai 2026. Stoffe und Gemische können jedoch ab 20. Oktober 2024 gemäß CLP in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

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