Die ECHA hat ihre Leitlinie, um CLP-Kriterien anzuwenden, aktualisiert.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre aktualisierte Leitlinie (Version 4.0) veröffentlicht, um die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nach Abschluss eines vollständigen Konsultationsverfahrens richtig anzuwenden. Die Aktualisierung der 663 Seiten umfassenden englischsprachigen Leitlinie in Teil 2 „Physikalische Gefahren“ und Teil 3 „Gesundheitsgefahren“ war notwendig geworden, um die zweite Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (2. ATP – adaptation to technical and scientific progress) zu berücksichtigen. Die 2. ATP, bekannt gemacht als Verordnung (EU) Nr. 286/2011 vom 10. März 2011 (ABl. L 83 S. 1), ist am 19. April 2011 in Kraft getreten.
Das Update berücksichtigt auch die 4. ATP (Verordnung (EU) Nr. 487/2013 vom 8. Mai 2013, ABl. L 149 S. 1), die am 21. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Zusätzlich sind Korrekturen in Teil 1 „Allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung“ und in Teil 4 „Gefahren für die Umwelt“ sowie die dazugehörigen Anhänge I bis V eingeflossen.
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