Die praxisnahe Handlungshilfe soll Unternehmen und Anwender dabei unterstützen, die neuen Gefahrenklassen effektiv anzuwenden.
(mih) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 (ABl. 2023 L 93 S. 7) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) sind zum 20. April 2023 neue Gefahrenklassen in der EU eingeführt worden:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Informationen zu diesen neuen Gefahrenklassen auf einem Poster im Format DIN A1 übersichtlich zusammengestellt. Es soll Unternehmen und Anwendern als eine praxisnahe Handlungshilfe diesen, die sie dabei unterstützt, die neuen Gefahrenklassen effektiv anzuwenden.
Auf dem Poster sind die Gefährdungen definiert, die von den neuen Gefahrenklassen ausgehen, und es ist eine Übersicht über deren Einstufung und Kennzeichnung für Stoffe und Gemische vorhanden. Zudem sind die relevanten Übergangsfristen genannt und anhand eines Kennzeichnungsbeispiels wird die Anwendung der neuen Gefahrenklassen veranschaulicht.
Alternativ stellt die BAuA auch eine inhaltsgleiche DIN A4-Version mit einem Umfang von vier Seiten zur Verfügung.
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