CLP-Verordnung aktualisiert

Die Europäische Kommission hat die CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst (4. ATP).

(mih) Die Europäische Kommission hat die CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst (4. ATP – adaptation to technical and scientific progress). Mit der Verordnung (EU) Nr. 487/2013 vom 8. Mai dieses Jahres wurde die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures – CLP) geändert. Die auf 59 Seiten zusammengestellten Änderungen berücksichtigen die vierte überarbeitete Fassung des Global Harmonisierten Systems für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und betreffen im Einzelnen Artikel 14 und 23 sowie Anhang I bis VII CLP-Verordnung.

Die Verordnung (EU) Nr. 487/2013 wurde im Amtsblatt der EU (ABl.) L 149 S. 1 bekannt gemacht. Sie tritt am 21. Juni 2013 in Kraft und gilt ab 1. Dezember 2014 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Gemische, wobei verschiedene Übergangsregelungen in Anspruch genommen werden können.

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