CLP-Verordnung nochmals berichtigt

Die Korrektur betrifft die Kennzeichnung von isocyanathaltigen Gemischen.

(mih) Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 […] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen […] (CLP-Verordnung) ist berichtigt worden (ABl. L, 2024/90811, 13.12.2024). Die Änderung betrifft:

Anh. II Nr. 2.4. Isocyanathaltige Gemische:Das Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen: EUH204 – ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

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