Die ECHA hat die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-Verordnung aktualisiert und damit geklärt, ob es notwendig ist, Transportverpackungen gemäß CLP-Verordnung zu kennzeichnen.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die englischsprachige Fassung der „Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)“ in der Version 3.0 mit Stand Juli 2017 veröffentlicht. Diese Leitlinien enthalten Anleitungen zu den in der CLP-Verordnung genannten Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen. Wesentliche inhaltliche Änderungen betreffen u.a.:
Der neue Abschn. 5.4.2 stellt für „Transportverpackungen“ (Gefahrgutrecht: „Umverpackungen“) klar:
Der neue Abschn. 5.4.2 stellt weiterhin nicht klar, wie im Fall verschieden gekennzeichneter Innenverpackungen die Außenverpackung gekennzeichnet werden soll.
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