Das IFA hat seine Zusammenstellung der Stoffe, die als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind, angepasst.
(mih) Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat seine Liste der Stoffe, die als krebserzeugend (carcinogen), erbgutverändernd (keimzellmutagen) oder fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) eingestuft sind (sog. KMR- oder CMR-Stoffe), aktualisiert. Sie steht nun mit Stand Juli 2016 zum Download bereit und ist eine wichtige Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Liste enthält CMR-Stoffe, die
Nicht in der Liste enthalten sind die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus Anh. VI CLP-Verordnung.
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