Die ECHA hat zusammengestellt, welche Sprachen für das SDB und das Kennzeichnungsetikett für gefährliche Stoffe und Gemische erforderlich sind.
(mih) Die REACH- und die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) regeln, welche Sprache im Sicherheitsdatenblatt (SDB) und auf dem Kennzeichnungsetikett verwendet wird. Im Allgemeinen ist dies die Sprache des Mitgliedstaates, in welchem die gefährlichen Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden.
Die Mitgliedstaaten haben jedoch Möglichkeiten, die zu verwendenden Sprachen genauer festzulegen. Um die Firmen dabei zu unterstützen, die Angaben zu REACH und CLP in der richtigen Sprache zu erstellen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Übersicht veröffentlicht. Darin sind die in den verschiedenen Mitgliedstaaten verlangten Sprachen zusammengestellt.
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