Die Technischen Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wurden geändert und umfassend überarbeitet.
(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Entwurf der aktualisierten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ veröffentlicht. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte bei seiner 51. Sitzung am 13. November 2012 beschlossen, die TRGS 510 zu ändern und umfassend zu überarbeiten. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres erfolgen.
Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich Ein- und Auslagern, Transportieren innerhalb des Lagers und Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe. Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung unter bestimmten Bedingungen ein.
Wesentliche Änderungen sind:
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