Im EU-Amtsblatt ist eine Berichtigung der Verordnung 1907/2006 (REACH) erschienen. Sie betrifft die Kriterien für Phase-in-Stoffe.
Mit EU-Amtsblatt L 36 vom 5. Februar 2009, Seite 84, hat die Europäische Union eine "Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission" bekannt gemacht.
Die REACH-Verordnung war im Amtsblatt der Europäischen Union L 396 vom 30. Dezember 2006 auf Seite 1 erschienen. Eine berichtigte Fassung war am 29. Mai 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 auf S. 3 veröffentlicht worden.
Die nun veröffentlichte Berichtigung hebt eine frühere Berichtigung in ABl. L 141 vom 31. Mai 2008, S. 22, auf und ersetzt diese. Sie bezieht sich auf Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c in Kapitel 2 der Verordnung 1907/2006.
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