Mit einigen Tagen Verzögerung kann das GHS demnächst in Kraft treten: Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Ministerrat die EU-Verordnung zum Globally Harmonised System (GHS) verabschiedet.
Die Europäische Kommission begrüßte die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung der EU-Rechtsvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). Der für die Umweltpolitik zuständige EU-Kommissar, Stavros Dimas, erläuterte: "Die weltweite Verwendung einheitlicher Piktogramme und Warnhinweise für dieselben Gefahren dient dem Schutz der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Umwelt."
Die GHS-Verordnung wird die geltenden Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (Richtlinie 67/548/EWG) und Gemischen (Richtlinie 1999/45/EG) ersetzen. Das Europäische Parlament hatte die Verordnung am 3. September dieses Jahres angenommen. Nach der Verabschiedung durch den Ministerrat kann sie im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die EU ist damit international einer der Vorreiter bei der Einführung des UN-Systems.
Unternehmen müssen ihre Chemikalien vor deren Vermarktung entsprechend ihrer Gefährlichkeit einzustufen, kennzeichnen und verpacken. Für Stoffe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2010, für Gemische bis zum 1. Juni 2015.
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